Verordnung der Stadt Nürnberg
über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und
Gartenarbeit
Die Ausübung öffentlich
ruhestörender Haus- und Gartenarbeit ist nur
erlaubt:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00
Uhr
und von 15.00 bis 19.00 Uhr
Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie
hier. |